Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Maklerleistungen der Advance BUSINESS PARTNER GmbH (Advance Property)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Maklerverträge zwischen der Advance BUSINESS PARTNER GmbH, Welserstraße 1, 41468 Neuss (nachfolgend „wir“ oder „Advance Property“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
(2)Maklerleistung im Sinne dieser Bedingungen ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages über eine Immobilie oder die Vermittlung eines solchen Vertrages (§ 652 BGB).
(3)Diese Bedingungen gelten nicht für den Direktankauf, bei dem wir eine Immobilie selbst erwerben. Ein solcher Kauf kommt ausschließlich durch notariell beurkundeten Vertrag zustande und richtet sich allein nach dieser Urkunde.
(4)Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags
(1)Unsere Angebote auf dieser Website, in Exposés und in Anzeigen sind freibleibend und stellen kein bindendes Vertragsangebot dar.
(2)Betrifft der Maklervertrag den Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses, bedarf er nach § 656a BGB der Textform. Eine E-Mail genügt; ein mündlicher oder stillschweigender Vertragsschluss ist in diesen Fällen unwirksam. Das Absenden eines Formulars auf dieser Website ist eine Anfrage und noch kein Maklervertrag.
(3)Der Maklervertrag kommt zustande, wenn wir dem Kunden ein Angebot in Textform unterbreiten und der Kunde es in Textform annimmt.
§ 3 Unsere Leistungen
(1)Wir erbringen die im jeweiligen Maklervertrag vereinbarten Leistungen. Dazu gehören je nach Vereinbarung insbesondere die Einschätzung des Marktwertes, die Aufbereitung der Unterlagen, die Ansprache geeigneter Interessenten, die Durchführung von Besichtigungen sowie die Begleitung bis zum Notartermin.
(2)Wir schulden die Tätigkeit, nicht den Erfolg. Ein Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages besteht nicht.
(3)Wir erbringen keine Rechts-, Steuer- oder Finanzierungsberatung. Auskünfte zu rechtlichen, steuerlichen oder bautechnischen Fragen sind unverbindliche Einschätzungen und ersetzen nicht die Beratung durch die jeweils zuständige Berufsträgerin oder den zuständigen Berufsträger.
§ 4 Provision
(1)Der Provisionsanspruch entsteht, wenn aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag über die Immobilie wirksam zustande kommt.
(2)Die Höhe der Provision ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag oder dem Exposé. Sie wird als Prozentsatz des im Hauptvertrag vereinbarten Kaufpreises bemessen und versteht sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3)Die Provision ist mit dem wirksamen Abschluss des notariellen Kaufvertrages verdient und fällig, sofern im Maklervertrag nichts anderes vereinbart ist.
(4)Wird der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, entsteht der Provisionsanspruch erst mit deren Eintritt.
(5)Die spätere Aufhebung oder Rückabwicklung des Hauptvertrages lässt einen bereits entstandenen Provisionsanspruch unberührt, es sei denn, der Grund dafür liegt in unserem Verantwortungsbereich.
§ 5 Doppeltätigkeit und Teilung der Provision
(1)Wir dürfen für beide Seiten, also für Verkäufer und Käufer, tätig werden. Der Kunde ist damit einverstanden. Wir sind dabei beiden Seiten zur Unparteilichkeit verpflichtet.
(2)Werden wir für beide Seiten tätig, können wir die Provision nach § 656c BGB nur von beiden Seiten und nur in gleicher Höhe verlangen. Erlassen wir einer Seite die Provision, entfällt sie auch für die andere.
(3)Betrifft der Vertrag eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus und hat nur eine Partei uns beauftragt, darf nach § 656d BGB höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Partei abgewälzt werden. Die abwälzende Partei muss ihren Anteil zuerst gezahlt haben.
§ 6 Laufzeit und Beendigung
(1)Ob der Maklervertrag als einfacher Auftrag oder als Alleinauftrag geschlossen wird und welche Laufzeit er hat, ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung. Ist keine Laufzeit vereinbart, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten jederzeit in Textform gekündigt werden.
(2)Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3)Der Provisionsanspruch bleibt auch nach dem Ende des Maklervertrags bestehen, wenn der Hauptvertrag auf unserer während der Vertragslaufzeit erbrachten Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit beruht.
§ 7 Pflichten des Kunden, Vertraulichkeit
(1)Der Kunde stellt uns die für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen und Angaben vollständig und richtig zur Verfügung und teilt Änderungen unverzüglich mit.
(2)Unsere Objektnachweise sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Gibt der Kunde einen Nachweis ohne unsere Zustimmung an einen Dritten weiter und schließt dieser daraufhin den Hauptvertrag, hat der Kunde uns den dadurch entgangenen Provisionsanspruch als Schaden zu ersetzen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3)War dem Kunden das Objekt bereits vor unserem Nachweis bekannt, muss er uns das unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn Tagen nach Zugang des Nachweises, in Textform mitteilen.
§ 8 Angaben zu Objekten
(1)Unsere Objektangaben beruhen auf den Informationen des Eigentümers und auf öffentlich zugänglichen Quellen. Wir geben sie nach bestem Wissen weiter, prüfen sie aber nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit und übernehmen dafür keine Gewähr.
(2)Der Kunde ist gehalten, die Angaben vor Vertragsschluss selbst zu prüfen, insbesondere durch Einsicht in Grundbuch, Teilungserklärung, Energieausweis und Bauakte.
§ 9 Haftung
(1)Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2)Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3)Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus einer übernommenen Garantie bleibt unberührt.
§ 10 Widerrufsrecht
(1)Verbraucherinnen und Verbrauchern steht ein Widerrufsrecht zu, wenn der Maklervertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (etwa E-Mail, Telefon oder über diese Website) oder außerhalb unserer Geschäftsräume geschlossen wurde (§ 312g Abs. 1 BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken schließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(2)Die vollständige Belehrung und das Muster-Widerrufsformular stehen auf der Seite Widerrufsbelehrung. Sie ist Bestandteil dieser Bedingungen.
(3)Beginnen wir auf ausdrückliches Verlangen des Kunden schon vor Ablauf der Widerrufsfrist mit unserer Tätigkeit, schuldet der Kunde bei einem späteren Widerruf Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357 Abs. 8 BGB). Ohne dieses ausdrückliche Verlangen entsteht kein Wertersatzanspruch.
§ 11 Geldwäscherechtliche Pflichten
(1)Als Immobilienmakler unterliegen wir dem Geldwäschegesetz (GwG). Wir sind verpflichtet, die Vertragsparteien zu identifizieren, Ausweisdokumente einzusehen und zu dokumentieren sowie den wirtschaftlich Berechtigten festzustellen (§§ 10 ff. GwG).
(2)Der Kunde wirkt daran mit und legt die erforderlichen Nachweise vor. Ohne diese Mitwirkung dürfen wir die Geschäftsbeziehung nicht begründen oder fortsetzen (§ 10 Abs. 9 GwG).
§ 12 Datenschutz
(1)Wie wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2)Ein Gerichtsstand wird nicht vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstände. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Neuss.
(3)Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(4)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand
Stand dieser Bedingungen: 25. September 2026. Maßgeblich ist die Fassung, die dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform übermittelt wurde.
